Landespflegeplan
Der Landespflegeplan gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Landespflegegesetz, zuletzt veröffentlicht mit Stand vom 1. April 1997 (ABl. S. 758), wird nach Aktualisierung und Ergänzung mit Stand vom 1. Oktober 1997 fortgeschrieben. Er beinhaltet
- teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Plätze des Betreuten Wohnens im Heim für alte Menschen in der Anlage I (A-Projekte)
- teil- und vollstationäre Einrichtungen einschließlich Plätze der Kurzzeitpflege und Kurzzeitplätze für behinderte Menschen in der Anlage II (B-Projekte)
und - vollstationäre Einrichtungen für psychisch Kranke und chronisch abhängigkeitskranke Menschen in der Anlage III (C-Projekte).
Der Landespflegeplan wird weiterhin fortgeschrieben.
Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.