Landespflegeplan
vom 1. April 1997
(ABl./97, [Nr. 37], S.758)
Der Landespflegeplan gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Landespflegegesetz, zuletzt veröffentlicht mit Stand vom 1. Dezember 1996, ABl. 1997 S. 442, wird nach Aktualisierung und Ergänzung mit Stand vom 1. April 1997 fortgeschrieben. Er beinhaltet
- teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Plätze des Betreuten Wohnens im Heim für alte Menschen in der Anlage I (A-Projekte),
- teil- und vollstationäre Einrichtungen einschließlich Plätze der Kurzzeitpflege und Kurzzeitplätze für behinderte Menschen in der Anlage II (B-Projekte)
und - vollstationäre Einrichtungen für psychisch kranke und chronisch abhängigkeitskranke Menschen in der Anlage III (C-Projekte).
Der Landespflegeplan wird weiter fortgeschrieben.
Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.