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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Ludwigsfelde und der Gemeinde Siethen


vom 18. September 1996
(ABl./96, [Nr. 26], S.558)

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Okto­ber 1993 (GVBl. I S. 398) die Vereinbarung

der Gemeinde Siethen (Amt Ludwigsfelde-Land/Land­kreis Teltow-Fläming)

und

der Stadt Ludwigsfelde (Landkreis Teltow-Fläming)

vom 22. November 1995 über die Änderung der ge­meinsamen Gemeindegrenze genehmigt.

Entsprechend dieser Vereinbarung ist das im Lageplan zur Vereinbarung (Anlage) ausgewiesene und mit um­laufenden Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, A eingezeichnete Grundstück der Flur 4 der Gemarkung Siethen, das ein Teil der Flurstüc­ke 3/2, 6 und 18/2 ist und das Gebiet der Neckar-Straße 45 bis 49 betrifft, aus der Gemeinde Siethen ausgegliedert und der Stadt Ludwigsfelde mit Wirkung vom 1. Januar 1997 zu­geord­net.