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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Waldsieversdorf und der Stadt Müncheberg


vom 27. Dezember 1996
(ABl./97, [Nr. 19], S.357)

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Vereinbarung

der Gemeinde Waldsieversdorf
(Amt Märkische Schweiz/Landkreis Märkisch-Oderland)

und

der Stadt Müncheberg
(Amt Müncheberg/Landkreis Märkisch-Oderland)

vom 12. April 1996 über die Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze genehmigt.

Entsprechend dieser Vereinbarung werden folgende Flurstücke der Gemarkung Müncheberg in die Gemeinde Waldsieversdorf mit Wirkung vom 1. Januar 1997 eingegliedert:

Flur 24, Flurstücke 2, 3/1, 3/4, 32 und 33.

Gleichzeitig wird gemäß dieser Vereinbarung das Flurstück

Flur 3, Flurstück 167/1

aus der Gemarkung Waldsieversdorf in die Stadt Müncheberg mit Wirkung vom 1. Januar 1997 eingegliedert.