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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Körperschaftsrechte für Religionsgemeinschaften


vom 23. Oktober 1996
(ABl./96, [Nr. 49], S.1038)

Es wird bestätigt, dass die Evangelisch-methodistische Kirche als Rechtsnachfolgerin der Bischöflichen Methodistenkirche und der Evangelischen Gemeinschaft die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 1 und 3 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sowie Artikel 36 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung innehat. Die Bischöfliche Methodistenkirche hat den Körperschaftsstatus aufgrund der Verleihung durch das preußische Staatsministerium vom 5. September 1930 erlangt. Die Evangelische Gemeinschaft hat den Körperschaftsstatus aufgrund einer Verleihung durch das preußische Staatsministerium vom 14. November 1931 erlangt.