Landespflegeplan
Der Landespflegeplan gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Landespflegegesetz, zuletzt veröffentlicht mit Stand vom 1. März 1996 (ABl. S. 557), wird nach Aktualisierung und Ergänzung mit Stand vom 1. September 1996 fortgeschrieben. Er beinhaltet
- teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Plätze des Betreuten Wohnens im Heim für alte Menschen in der Anlage I (A-Projekte),
- teil- und vollstationäre Einrichtungen einschließlich Plätze der Kurzzeitpflege und Kurzzeitplätze für behinderte Menschen in der Anlage II (B-Projekte)
und - vollstationäre Einrichtungen für psychisch Kranke und chronisch abhängigkeitskranke Menschen in der Anlage III (C-Projekte).
Der Landespflegeplan wird weiter fortgeschrieben.
Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.