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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung - Festlegung der Planungsräume


vom 15. August 1996
(ABl./96, [Nr. 40], S.918)

Aufgrund des § 24 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 13. Juli 1994 (GVBl. I S. 302) werden hiermit die Flußgebiete oder Teile von solchen (Planungsräume) festgelegt, für die gemäß § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes ein wasserwirtschaftlicher Rahmenplan aufzustellen ist.

Name des PlanesGebietsbeschreibung
Lausitzer Neiße von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis zur Mündung in die Oder
Obere Oder Oder von Mündung der Lausitzer Neiße bis Lebus
Alte Oder/Oderbruch Alte  Oder  südlicher  Teil  ohne Einzugsgebiet Finowkanal und Oder von Lebus bis Hohensaaten
Finowkanal Finowkanal/Finow
Untere Oder Oder von Hohensaaten bis zur Staatsgrenze zur Republik Polen und Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (Ho-Fri-Wa)
Ucker von der Quelle bis zur Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern
Schwarze Elster von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt
Mittlere Spree Spree von Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis Pegel Leibsch
Untere Spree 1 Spree Pegel Leibsch bis Pegel Große Tränke
Untere Spree 2 Spree von Pegel Große Tränke bis zur Landesgrenze zu Berlin
Dahme Dahme von Quelle bis zur Landesgrenze zu Berlin
Obere Havel Havel von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern bis oberhalb Einmündung Spree
Nuthe Quelle bis Mündung in die Havel
Plane-Buckau   Plane und Buckau von Quelle bis Einmündung in die Havel
Untere Havel Havel von Einmündung Spree bis oberhalb Einmündung Rhin (ohne Nuthe, Plane, Buckau, aber mit Großem Havelländischem Hauptkanal)
Rhin Rhin einschließlich Gülper See
Dosse-Jäglitz Dosse und Jäglitz einschließlich Havel unterhalb Rhinmündung bis Mündung in die Elbe
Stepenitz Stepenitz (Quelle - Mündung in die Elbe)
Karthane (Quelle - Mündung in die Elbe)
Löcknitz (Quelle - Mündung in die Elbe)
Berlin und Umland engerer Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg

Gemäß § 24 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes erarbeitet die wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne das Landesumweltamt.