Einführung der Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (TEST 94)
vom 13. August 1996
(ABl./96, [Nr. 37], S.870)
Der Bundesminister für Verkehr hat durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau 37/1994 für den Bereich der Bundesfernstraßen die „Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (TEST-93)“ eingeführt.
Ich führe hiermit die TEST-94 für den Bereich der Landesstraßen ein. Die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg werden hiermit angewiesen, für schalltechnische Berechnungen nach der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) nur noch Rechenprogramme einzusetzen, die anhand der Testaufgaben überprüft worden sind.
Den Kreisen und Gemeinden empfehle ich, für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen ebenfalls nur anhand der Testaufgaben überprüfte Rechenprogramme einzusetzen.
Die TEST-94 ist bei den Geschäftsstellen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13 oder 13187 Berlin-Pankow, Parkstraße 16, zu beziehen.