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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verwaltungsvereinbarung zur Ausführung von Artikel 5 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 9. Mai 1992


vom 5. Mai 1996
(ABl./96, [Nr. 26], S.610)

Das Land Brandenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Im Rahmen der fortgeltenden Zuständigkeit für das durch Staatsvertrag vom 9. Mai 1992 ausgegliederte Gebiet bearbeiten das Land Brandenburg für das Land Mecklenburg-Vorpommern 331 Fälle und das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Land Brandenburg 3.850 Fälle.

Artikel 2

(1) Das Land Brandenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern erstatten jeweils dem anderen Land für die gemäß Artikel 1 zu bearbeitenden Fälle eine Kostenpauschale von 830 Deutsche Mark pro Fall.

(2) Mit der Erstattung gemäß Absatz 1 gelten alle personellen, sächlichen und sonstigen Kosten für Verwaltungshandlungen aufgrund der fortgeltenden Zuständigkeit als abgegolten. Darüber hinaus findet eine Kostenerstattung nicht statt. Das gilt auch dann, wenn sich die Zahl der jeweils für das andere Land zu bearbeitenden Fälle verändern sollte.

Artikel 3

(1) Der von dem Land Brandenburg dem Land Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 2 zu erstattende Gesamtbetrag wird wie folgt beglichen:

Erste Rate:
798.875 Deutsche Mark, fällig am 30. April 1996,

Zweite Rate:
1.597.750 Deutsche Mark, fällig am 30. Juni 1997,

Dritte Rate:
798.875 Deutsche Mark, fällig am 31. März 1998.

(2) Der von dem Land Mecklenburg-Vorpommern dem Land Brandenburg gemäß Artikel 2 zu erstattende Gesamtbetrag in Höhe von 274.730 Deutsche Mark ist zum 30. Juni 1997 als einmalige Zahlung zu begleichen.

Artikel 4

Die Verwaltungsvereinbarung tritt am Tage nach der Unterzeichnung in Kraft.

Potsdam, den 5. Mai 1996                              Schwerin, den 29. April 1996

Für das Land Brandenburg                              Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Der Ministerpräsident                                     Für den Ministerpräsidenten
vertreten durch die Die Finanzministerin           Ministerin der Finanzen

Dr. Wilma Simon                                           B. Kleedehn