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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge und Geräte des Straßenunterhaltungsdienstes des Landes Brandenburg


vom 3. April 1996
(ABl./96, [Nr. 20], S.433)

An

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg

Der Bundesminister für Verkehr hat mit seinen Rundschreiben Nr. 12/1983, Nr. 2/1991 und Nr. 3/1991 die nachstehenden Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Bundesfernstraßen eingeführt:

Ich führe hiermit die in diesem Runderlaß aufgeführten Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg ein.

Die Technischen Lieferbedingungen für Fahrzeuge (TLF) und Technischen Lieferbedingungen für Geräte (TLG) sind den Kaufverträgen zur Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für den Straßenunterhaltungs- und -betriebsdienst zugrunde zu legen.

  • Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Geräte des Straßenunterhaltungs- und -betriebsdienstes, Ausgabe 1983 (TLG 83),
    Teil A: Allgemeines,
    Teil B 1: Anbaugeräte,
    Teil B 2: Handgeführte Motormähgeräte;
  • Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Geräte des Straßenunterhaltungs- und -betriebsdienstes, Teil B 3: Streugeräte, Ausgabe 1991 (TLG B 3-91);
  • Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und -betriebsdienstes, Ausgabe 1991 (TLF 91),
    Teil A: Allgemeines,
    Teil B 1: Mehrzweck-Geräteträger,
    Teil B 2: Lastkraftwagen.

Die TLF und TLG sind von den Geschäftsstellen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13, oder 13187 Berlin, Parkstraße 16, zu beziehen.