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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Vereinbarung über die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Land Brandenburg


vom 12. März 1996
(ABl./96, [Nr. 16], S.338)

Zwischen dem Land Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland
wird nachstehende Vereinbarung über die Zivil-Militärische Zusammenarbeit auf Landesebene getroffen:

I.
Ziele der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit

1. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und Behörden des Landes und den zivilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr auf der Grundlage des Artikels 35 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Paragraphen 4 und 5 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und des Landes Brandenburg so zu gestalten, dass der gesetzliche Auftrag zur gegenseitigen Unterstützung mit Gütern und Leistungen im Rahmen der staatlichen Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte im Frieden, in einer Krise und im Spannungs- und Verteidigungsfall erfüllt werden kann.

2. Es ist das gemeinsame Interesse des Landes und der Bundeswehr, durch diese Vereinbarung die gegenseitige Inanspruchnahme von Leistungen zu regeln, den Nutzen der Zusammenarbeit für beide Seiten zu optimieren und dabei die unvermeidbaren gegenseitigen Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

II.
Aufgaben der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit

Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit umfasst folgende Aufgaben:

  1. die Koordinierung von Planungen der zivilen und militärischen Verteidigung,
  2. die Planung und Koordinierung von Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte in einer Krise und im Spannungs- und Verteidigungsfall,
  3. die Einbindung der im Land Brandenburg stationierten Streitkräfte in die Zivil- und Katastrophenschutzplanung des Landes und in die Einsatzplanung bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (Großschadensereignis),
  4. die Zusammenarbeit mit allen Bereichen des Umweltschutzes, der Raumordnung und der Konversion,
  5. das Zusammenwirken und den Informationsaustausch von Landesbehörden und Verbänden mit der Bundeswehr in allen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, wie zum Beispiel
    1. Infrastruktur (einschließlich Konversion)
    2. Kampfmittelbeseitigung
    3. Manöver und andere Übungen
    4. Umweltschutz (Standortplanung/Dislozierung).

III.
Organisation der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit

1. Zur Erfüllung der oben beschriebenen Aufgaben und zur Institutionalisierung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit werden ein „Koordinierungsausschuss Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ und - nach Entscheidung des Koordinierungsausschusses - im Bedarfsfall Fachausschüsse zur Vorbereitung und Durchführung fachspezifischer Aufgaben gebildet. Einen Anhalt für Zahl, Aufgaben und Zusammensetzung eventuell zu bildender Fachausschüsse gibt die Anlage. Der Koordinierungsausschuss bestimmt bei alternierendem Vorsitz in den Fachausschüssen den Erstvorsitz.

2. Koordinierungsausschuss Zivil-Militärische Zusammenarbeit

2.1 Der „Koordinierungsausschuss Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ legt die Grundsätze der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und die entsprechenden Richtlinien unter Berücksichtigung der Situation im Land Brandenburg und der Vorgaben des Bundes fest.

2.2 Er befindet über die Notwendigkeit von Fachausschüssen, beschließt mit einfacher Mehrheit ihre Einsetzung, ihren Auftrag und ihre Zusammensetzung und überwacht ihre Arbeit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

2.3 Der Koordinierungsausschuss erörtert Probleme und Fragen von beiderseitigem Interesse. Die Ergebnisse der Erörterungen werden vom Koordinierungsausschuss als Arbeitsunterlagen für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen zusammengestellt. Hierzu kann er sich der Fachausschüsse bedienen.

2.4 Dem Koordinierungsausschuss gehören Vertreter der unter Nummer 3 aufgeführten Ministerien und Dienststellen an. Er tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Ergibt sich zusätzlicher Bedarf, wird der Ausschuss vom Vorsitzenden außerplanmäßig einberufen. Der Ausschuss kann weitere Stellen und kompetente Einzelpersonen mit beratender Funktion hinzuziehen.

2.5 Den Vorsitz im Koordinierungsausschuss führen - in jährlichem Wechsel - das Ministerium des Innern, vertreten durch den für die Zivile Verteidigung zuständigen Abteilungsleiter, und das Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision, vertreten durch den Stellvertretenden Befehlshaber.

2.6 Der Koordinierungsausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben.

3. Zusammensetzung des Koordinierungsausschusses

Vorsitz im jährlichen Wechsel:

Ministerium des Innern

Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision

Mitglieder:

  • Staatskanzlei
  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision
  • Wehrbereichsverwaltung VII
  • BGS-Präsidium Ost

Sekretariat:

  • Das für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Ministerium des Innern zuständige Referat (Leitung),
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision, G 3/ZMZ,
  • Wehrbereichsverwaltung VII, I A 3.

IV.
Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit der letzten Unterschrift in Kraft.

Für das Land Brandenburg:

Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister des Innern

gez. Ziel

Minister

Für die Bundesrepublik Deutschland:

Der Bundesminister der Verteidigung
vertreten durch den Befehlshaber im Wehrbereich VIII und
Kommandeur der 14. Panzergrenadierdivision für den Bereich der Streitkräfte

gez. von Kirchbach

Generalmajor

Für die Bundesrepublik Deutschland:

Der Bundesminister der Verteidigung
vertreten durch den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung VII für den
Bereich der Territorialen Wehrverwaltung

gez. Köhncke

Präsident

Anlage zur Vereinbarung über die Zivil-Militärische Zusammenarbeit
im Land Brandenburg

Vom 12. März 1996

 Anhalt für eventuell zu bildende „Fachausschüsse Zivil-Militärische Zusammenarbeit“

 Fachausschuss 1
(Katastrophenschutz)

I. Arbeitsfelder

1. Zivil-Militärische Zusammenarbeit bei Katastrophen und Großschadenslagen, auch bei Überschreitung von Grenzen der Bundesländer oder der Bundesrepublik Deutschland

2. Sanitätsdienstliche Unterstützung

II. Zusammensetzung

1. Vorsitz im jährlichen Wechsel:

  • Ministerium des Innern
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision

2. Mitglieder:

  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
  • Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision
  • Wehrbereichsverwaltung VII
  • Bundesgrenzschutz-Präsidium Ost

Fachausschuss 2
(Manöver/Übungen/Verkehrsführung)

I. Arbeitsfelder
  • Vorbereiten, Unterstützen und Nachbereiten von militärischen und zivilen Übungen (Landes-Korps-Div./WBK-Ebene), soweit die Zivil-Militärische Zusammenarbeit betroffen ist, einschließlich Manöverschäden
  • Militärisches und ziviles Transport- und Verkehrswesen
  • Militärische und zivile Verkehrsführung auf Straßen, Schienen, Binnengewässern und in der Luft (Flugplätze, Notlandeplätze)
II. Zusammensetzung

1. Vorsitz im jährlichen Wechsel:

  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision
  • Ministerium des Innern

2. Mitglieder:

  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
  • Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision
  • Wehrbereichsverwaltung VII
  • Bundesgrenzschutz-Präsidium Ost
  • Deutsche Bahn AG Berlin/Brandenburg
  • Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

Fachausschuss 3
(Stationierung, Infrastruktur, Umweltschutz, Kampfmittelbeseitigung)

I. Arbeitsfelder
  • Stationierungsangelegenheiten
  • Konversion
  • zivile Infrastruktur von militärischem Interesse
  • Umweltschutz
  • Kampfmittelbeseitigung
II. Zusammensetzung

1. Vorsitz im jährlichen Wechsel:

  • Wehrbereichsverwaltung VII
  • Ministerium des Innern

2. Mitglieder:

  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
  • Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
  • Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision
  • Wehrbereichsverwaltung VII

Fachausschuss 4
(Zusammenwirken im Krise und Krieg)

I. Arbeitsfelder

1. Einsatzplanung

  • Abstimmung ziviler und militärischer Alarmpläne
  • Militärischer und ziviler Objektschutz
  • Raum- und Umweltschutz
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

2. Zivil-Militärische Zusammenarbeit bei der Aufenthaltsregelung

3. Unterstützungsleistungen

  • Vorbereitung der Sach- und Dienstleistungen im Rahmen der Gesamtverteidigung nach dem Bundesleistungsgesetz
  • Umweltprävention
  • Schadensbeseitigung

4. Personelle und materielle Ressourcen

5. Fernmeldewesen/EDV

  • Fernmeldeverbindungen
  • Elektronische Führung
  • Information und Datenverarbeitung
II. Zusammensetzung

1. Vorsitz im jährlichen Wechsel:

  • Ministerium des Innern
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision

2. Mitglieder:

  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
  • Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
  • Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
  • Wehrbereichskommando VIII/14. Panzergrenadierdivision
  • Wehrbereichsverwaltung VII
  • Bundesgrenzschutz-Präsidium Ost