Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
vom 4. März 1996
(ABl./96, [Nr. 20], S.423)
Mit Anerkennungsschreiben vom 07.02.1996 wurde der Stadt Müllrose und der Gemeinde Burg gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Mit Anerkennungsschreiben vom 22.03.1996 wurde der Gemeinde Waldsieversdorf gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.