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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verlegung des Sitzes des Amtes Schenkendöbern


vom 20. Februar 1996
(ABl./96, [Nr. 12], S.290)

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 450) seine Zustimmung zur Verlegung des Sitzes des Amtes Schenkendöbern (Amtsblatt 1992 S. 1910) erteilt:

Der Sitz des Amtes Schenkendöbern in der amtsfreien Stadt Guben wird mit Wirkung vom 01.03.1996 in die Gemeinde Schenkendöbern verlegt.