Öffentliches Auftragswesen- Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien
vom 18. Januar 1996
(ABl./96, [Nr. 06], S.97)
Die Europäische Kommission hat den geltenden Gegenwert der ECU in DM für die ab 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der öffentlichen und Sektorenauftraggeber wie folgt festgelegt :
- Richtlinie 93/37/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge
ECU 5.000.000 - 9.529.019,00 DM - Richtlinie 93/36/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und Richtlinie 92/50/EWG (ABl. Nr. L 209) für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
ECU 200.000 - 381.161,00 DM
ECU 750.000 - 1.429.353,00 DM - Richtlinie 93/38/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor
ECU 400.000 - 762.322,00 DM
ECU 600.000 - 1.143.482,00 DM
ECU 750.000 - 1.429.353,00 DM
ECU 5.000.000 - 9.529.019,00 DM - WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Auftraggeber und der Sektorenauftraggeber ohne die Bereiche Schienenverkehr und Telekommunikation
ECU 137.537 - 262.118,00 DM
ECU 211.595 - 403.259,00 DM
ECU 423.191 - 806.518,00 DM
ECU 5.289.883 - 10.081.479,00 DM