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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Öffentliches Auftragswesen- Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien


vom 18. Januar 1996
(ABl./96, [Nr. 06], S.97)

Die Europäische Kommission hat den geltenden Gegenwert der ECU in DM für die ab 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der öffentlichen und Sektorenauftraggeber wie folgt festgelegt :

  1. Richtlinie 93/37/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    ECU   5.000.000 -     9.529.019,00 DM
  2. Richtlinie 93/36/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und Richtlinie 92/50/EWG (ABl. Nr. L 209) für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

    ECU      200.000  -       381.161,00 DM
    ECU      750.000  -    1.429.353,00 DM
  3. Richtlinie 93/38/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

    ECU      400.000  -       762.322,00 DM
    ECU      600.000 -     1.143.482,00 DM
    ECU      750.000  -    1.429.353,00 DM
    ECU   5.000.000 -     9.529.019,00 DM
  4. WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Auftraggeber und der Sektorenauftraggeber ohne die Bereiche Schienenverkehr und Telekommunikation

    ECU      137.537  -       262.118,00 DM
    ECU      211.595  -       403.259,00 DM
    ECU      423.191  -       806.518,00 DM
    ECU   5.289.883 -    10.081.479,00 DM