Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
vom 20. Dezember 1995
(ABl./96, [Nr. 04], S.26)
Mit Anerkennungsschreiben vom 25.8.1995 wurde der Stadt Rheinsberg gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Stadt Lindow und der Gemeinde Neuglobsow gemäß § 16 Abs. 1 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Gemeinde Lychen gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.