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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Staatliche Anerkennung von Kurorten


vom 17. November 1995
(ABl./95, [Nr. 89], S.1285)

Mit Anerkennungsschreiben vom 1. August 1995 wurde der Gemeinde Bad Saarow-Pieskow gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige staatliche Anerkennung als Heilbad verliehen.

Mit Anerkennungsschreiben vom 1. November 1995 wurde der Stadt Buckow gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Kneippkurort verliehen. Der Ortsteil Hasenholz ist von der Anerkennung ausgenommen.