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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung der Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau


vom 7. August 1995
(ABl./95, [Nr. 61], S.790)

An die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, Städte und Gemeinden

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 26/1993 vom 15. September 1993 hat das Bundesministerium für Verkehr die „Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau“, Ausgabe 1993, - RG Min-StB 93 - für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

Die RG Min-StB 93 ersetzen die RG Min-StB 83.

Ich führe hiermit die RG Min-StB 93 in Brandenburg für den Bereich der Landesstraßen sowie nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein und bitte, diese bei Vertragsabschlüssen unter Berücksichtigung der nachstehenden Änderungen anzuwenden.

Die Anwendung des Arbeitspapiers der FGSV Nr. 28/1 „Umweltverträglichkeit von Mineralstoffen, Teil: Wasserwirtschaftliche Verträglichkeit“ gilt nicht für Brandenburg.

Für Straßenbaustoffe aus Recyclingbaustoffen im Sinne der RG MIN-StB 93 können bis zu einer einheitlichen Regelung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr die Zuordnungswerte der Anlage 2 und die Prüfverfahren nach Anlage 1 der „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau von mineralischen Recyclingbaustoffen“ (BTR-RC Min, Ausgabe 1995, Runderlass des MSWV Nr. 6/1995 vom 29. März 1995) angewendet werden. Diese wurden auf der Grundlage der „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet.

Die vorgesehene Verwendung von industriellen Nebenprodukten im Sinne der RG Min-StB 93 ist mit der oberen Straßenbaubehörde (Brandenburgisches Landesamt für Verkehr und Straßenbau) abzustimmen.

Abschnitt III, 5. Spiegelstrich sowie Abschnitt 1 der Anlage „Richtlinien“ Spiegelstrich 5, Teil: Anlage 2.1 „Prüfung für die Güteüberwachung von Füller“, Ausgabe 1986, im Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 3/1993 vom Juni 1993, wird hiermit aufgehoben.

Die RG Min-StB 93 sind bei den Geschäftsstellen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13 oder 13187 Berlin-Pankow, Parkstraße 16, zu beziehen.

Die BTR-RC Min, Ausgabe 1995, ist beim Brandenburgischen Landesamt für Verkehr und Straßenbau, Lindenallee 51, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten, zu beziehen.