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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Anwendung der Listen güteüberwachter Lieferwerke von Mineralstoffen, güteüberwachter Asphaltmischwerke sowie der nach RAP Stra anerkannten Prüfstellen


vom 16. Juni 1995
(ABl./95, [Nr. 50], S.630)

An

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • die Straßenbaudienststellen der Kreise und Gemeinden

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/1972 vom 27. November 1972 hat das Bundesministerium für Verkehr die „Richtlinien für die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen für bituminöse und mineralische Baustoffe im Straßenbau“, RAP Stra, für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

Im Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, Abteilung 5, Straßenbau, Nr. 3/1993, „Technische Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg“, vom Juni 1993, wurden auch für Landesstraßen und unter Bezugnahme auf den § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) auch für Kreis- und Kommunalstraßen nachfolgende Regelungen für die Güteüberwachung im Straßenbau eingeführt:

  • Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 1989, TLG Asphalt-StB 89
  • Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau, RG Min-StB 83/93
  • Richtlinien für die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen für bituminöse und mineralische Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, RAP Stra, Ausgabe 1972

Die vorgenannten Regelungen sehen die Bekanntgabe güteüberwachter Lieferwerke von Mineralstoffen (RG Min-StB 83/93, Absatz 2.4) und güteüberwachter Asphaltmischwerke (TLG Asphalt-StB 89, Absatz 4) durch die Straßenbaubehörden vor.

Das Bundesland Brandenburg veröffentlicht in einer Liste alle anerkannten Prüfstellen, deren Sitz sich in Brandenburg befindet, sowie alle Prüfstellen, deren Anerkennung auf das Land Brandenburg ausgedehnt wurde.

Die Führung der Liste der güteüberwachten Lieferwerke von Mineralstoffen, der güteüberwachten Asphaltmischwerke und der anerkannten Prüfstellen für bituminöse und mineralische Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau wurde dem Brandenburgischen Landesamt für Verkehr und Straßenbau (BLVS) übertragen.

Ich bitte, die in regelmäßigen Abständen im Amtlichen Anzeiger veröffentlichten Listen, unter Beachtung der eingeführten Regelungen der Güteüberwachung, bei Baumaßnahmen an Landesstraßen sowie nach § 45 BbgStrG auch für die im Zuständigkeitsbereich der Kreise und Gemeinden liegenden Straßen zu beachten.