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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung des Namens des Amtes Zehdenick


vom 20. März 1995
(ABl./95, [Nr. 26], S.342)

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 450) seine Zustimmung zur folgenden Ände­rung des Namens des Amtes Zehdenick (ABl. 1992 S. 1890) erteilt:

Das Amt Zehdenick
(Landkreis Oberhavel)

wird mit Wirkung vom 27. März 1995 in das Amt

Zehdenick und Gemeinden

umbenannt.