Staatliche Anerkennung von Kurorten
vom 16. Februar 1995
(ABl./95, [Nr. 23], S.318)
Mit Anerkennungsschreiben vom 30. September 1994 wurde der Stadt Bad Liebenwerda gemäß § 16 Abs. 2 Bbg KOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Heilbad für den Stadtteil verliehen, der sich am 3. Oktober 1990 innerhalb der Stadtgrenzen von Bad Liebenwerda befunden hat.
Mit Aushändigung des Anerkennungsschreibens am 14. Februar 1995 wurde der Stadt Bad Wilsnack gemäß § 16 Abs. 2 Bbg KOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Moorheilbad für den Kernstadtbereich verliehen.
Mit Aushändigung des Anerkennungsschreibens am 15. Februar 1995 wurde der Stadt Belzig gemäß § 16 Abs. 2 Bbg KOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Luftkurort verliehen.
Mit Aushändigung des Anerkennungsschreibens am 16. Februar 1995 wurde der Stadt Bad Freienwalde gemäß § 16 Abs. 2 Bbg KOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Moorheilbad verliehen.