Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neuenhagen bei Berlin und Schöneiche bei Berlin
vom 27. Februar 1995
(ABl./95, [Nr. 23], S.318)
Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GVBl. I S. 398) die Vereinbarung der Gemeinden Schöneiche bei Berlin (Landkreis Oder-Spree) und Neuenhagen bei Berlin (Landkreis Märkisch-Oderland) vom 1. Dezember 1993 über die Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze genehmigt.
Entsprechend dieser Vereinbarung werden folgende Grundstücke von der Gemeinde Schöneiche bei Berlin in die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin mit Wirkung zum 1. März 1995 umgemeindet:
Flur: 2
Flurstücke: 35 bis 65.
Die südliche Begrenzung dieser Grundstücke bildet die neue Gemeindegrenze zwischen den beiden Gemeinden. Dementsprechend ändert sich der Verlauf der gemeinsamen Grenze zwischen den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree.