Änderung der Schreibweise des Namens der Gemeinde Großmachnow
vom 21. Februar 1995
(ABl./95, [Nr. 23], S.318)
Am 21. Februar 1995 hat das Ministerium des Innern mit Wirkung zum 1. März 1995 dem Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Großmachnow (Landkreis Teltow-Fläming) zur Änderung der Schreibweise des Namens der Gemeinde gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg zugestimmt. Danach wird der Name der Gemeinde Großmachnow zukünftig wie folgt geschrieben:
Groß Machnow.