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Einführung der Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Güteüberwachung von Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)
vom 14. Dezember 1994
(ABl./94, [Nr. 93])
Außer Kraft getreten
(ABl./94, [Nr. 93])
An
- Die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
- Die Straßenbaudienststellen der Kreise und Gemeinden
Die Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Güteüberwachung von Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau wurden vom Länderarbeitskreis TL SWLS-StB in Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen Landesamt für Verkehr und Straßenbau, Dezernat Straßenbautechnik, erarbeitet.
Ich führe hiermit die BTL SWLS-StB für Bundesfern- und Landesstraßen sowie nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Gemeinden liegenden Straßen ein und bitte, diese bei der Aufstellung von Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen.
Die Erkennung als solche, die Gewinnung, die Lagerung, die Verarbeitung und der Wiedereinbau von Stahlwerkslagerschlacken ist streng unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der Anforderungen des Umweltschutzes beschrieben. Sie weicht von frisch erzeugten Stahlwerksschlacken ab, deren Einsatz an anderer Stelle geregelt wurde.
Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Die BTL SWLS-StB sind durch das Brandenburgische Landesamt für Verkehr und Straßenbau, Lindenallee 51, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten zu beziehen.