Einführung der TK-10-Richtlinien und der Top-Melde-Richtlinien
vom 22. September 1994
(ABl./94, [Nr. 76], S.1574)
Die Richtlinien über die Fortführung und Erneuerung der Topographischen Karte 1 : 10.000 im Land Brandenburg (TK-10-Richtlinien) und die Richtlinien über den topographischen Meldedienst im Land Brandenburg (Top-Melde-Richtlinien) werden hiermit eingeführt. Sie sind ab sofort anzuwenden. Gleichzeitig treten die folgenden Vorschriften außer Kraft, soweit ihr Inhalt in den TK-10-Richtlinien oder in den Top-Melde-Richtlinien geregelt ist:
- ACD 12, 4. Ausgabe. Zeichenvorschrift, Instruktion und Redaktionsanweisung für die Bearbeitung der TK 10 in der für das Land Brandenburg überarbeiteten Fassung;
- LuPa/PaTop. Rahmentechnologie für den Aufbau, die Bestimmung und die Führung des unvermarkten luftsichtbaren topographischen Punktfeldes;
- C 22, 5. Ausgabe. Instruktion für die topographische Erneuerung der TK 10.