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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Haftungsfreistellungs- und Haftungsverzichtserklärung für die Benutzung von Hubschraubern der Polizei


vom 18. August 1994
(ABl./94, [Nr. 63], S.1354)

Das Land Brandenburg hat mit den anderen Bundesländern einen Haftungsfreistellungs- und Haftungsverzicht für die Benutzung von Hubschraubern der Polizei vereinbart. Nachstehend wird der Wortlaut der Vereinbarung bekanntgegeben.

Haftungsfreistellungs- und Haftungsverzichtserklärung für die Benutzung von Hubschraubern der Polizei

Die nachfolgend aufgeführten Länder der Bundesrepublik Deutschland geben folgende gemeinsame Erklärung ab:

"Jedes Land wird ein anderes Land von allen etwaigen Ansprüchen seiner Bediensteten aus der Beförderung in Polizeihubschraubern des anderen Landes (§§ 44 bis 48 LuftVG) freistellen. Das gleiche gilt für Ansprüche, die Versicherungsträger nach § 116 SGB oder § 67 VVG geltend machen.

Jedes Land wird Ansprüche seiner Bediensteten aus der Beförderung in Hubschraubern eines anderen Landes (§§ 44 bis 48 LuftVG), die auf das Land übergegangen sind, nicht geltend machen.

Haftungsfreistellung und Haftungsverzicht gelten unabhängig vom Grad des Verschuldens.

Jedes Land wird Einnahmen, die ihm in diesem Zusammenhang aus anderen Ersatzansprüchen (z. B. gegen den Hubschrauberführer) zufließen, an das andere Land weitergeben."

Land Baden-Württemberg,

Freistaat Bayern,

Freie Hansestadt Bremen,

Freie und Hansestadt Hamburg,

Land Hessen,

Land Niedersachsen,

Land Nordrhein-Westfalen,

Land Rheinland-Pfalz,

Land Schleswig-Holstein

Land Berlin,

Land Brandenburg,

Land Saarland,

Freistaat Sachsen,

Land Sachsen-Anhalt,

Land Thüringen,

Land Mecklenburg-Vorpommern.