Zahlung von besoldungs-, versorgungs- oder tarifrechtlichen Leistungen an Angehörige des öffentlichen Dienstes
vom 5. Juli 1994
(ABl./94, [Nr. 54], S.1131)
Nachstehend gebe ich ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Mai 1994 bekannt:
Mit dem Rundschreiben vom 28. Februar 1985 (GMBl S. 267) wurden Durchführungshinweise für die Überprüfung der Anspruchsberechtigung bei Bezug von Kindergeld und von familienbezogenen Geldleistungen für den Bereich des öffentlichen Dienstes bekanntgegeben.
Mit Gemeinsamem Rundschreiben1 vom 6. Januar 1994 (GMBl S. 67)2 wurden die Durchführungsanweisungen zum Kindergeldrecht für die nach § 45 BKGG zuständigen Stellen neu gefaßt; die Regelungen zur Überprüfung der kindergeldrechtlichen Ansprüche wurden in die Dienstanweisungen zu § 17 BKGG (DA 17.4 ff.) aufgenommen.
Insoweit findet das vorgenannte Rundschreiben vom 28. Februar 1985 nur noch auf besoldungs-, versorgungs- oder tarifrechtliche Leistungen an Angehörige des öffentlichen Dienstes (vgl. Abschnitt IV Nr. 4 des Gemeinsamen Rundschreibens vom 18. April 1994 (GMBl S. 446)3 Anwendung.
Zur Geschäftserleichterung ist das Rundschreiben in der nunmehr geltenden Fassung als Anlage beigefügt.
1 des Bundesministeriums für Familie und Senioren und des Bundesministeriums des Innern (BMFuS/BMI)
2 veröffentlicht im ABl. S. 598
3 veröffentlicht im ABl. S. 998
Anmerkung: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.