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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Grundsatzbeschluß Nr. 13 des Landespersonalausschusses


vom 8. Juni 1994
(ABl./94, [Nr. 56], S.1235)

Außer Kraft getreten am 9. Februar 2011 durch Grundsatzbeschluss Nr. 36 des Landespersonalausschusses vom 9. Februar 2011
(ABl./11, [Nr. 11], S.490)

Der Landespersonalausschuß hat in seiner Sitzung am 8. Juni 1994 nachfolgenden Grundsatzbeschluß gefaßt:

Auf Grund des § 15 Abs. 2 Satz 2 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg vom 24. Dezember 1992 (GVBl. I S. 506) wird folgende allgemeine nachträgliche Zustimmung erteilt:

Den Ernennungen von Beamtinnen und Beamten im Ge­schäfts­bereich des Ministeriums der Justiz, die mit der Beurteilung "vollbe­friedigend" in Anwendung der Grund­satzbeschlüsse Nr. 1, 2, 4, 9 und 12 bis zur Veröffentli­chung dieses Grundsatz­be­schlusses ernannt worden sind, wird nachträglich zugestimmt.