Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Aufhebung der Befristung der Zuordnung der Gemeinde Flecken Zechlin zum Amt Wittstock-Land


vom 20. Mai 1994
(ABl./94, [Nr. 71], S.1447)

Die Befristung der Zuordnung der Gemeinde

Flecken Zechlin

zum Amt Wittstock-Land
(Landkreis Ostprignitz-Ruppin)

ist mit Wirkung vom 11.08.1994 aufgehoben.

Die Zugehörigkeit der genannten Gemeinde zu diesem Amt besteht somit auf Dauer.