Aufhebung der Befristung der Zuordnung der Gemeinde Flecken Zechlin zum Amt Wittstock-Land
vom 20. Mai 1994
(ABl./94, [Nr. 71], S.1447)
Die Befristung der Zuordnung der Gemeinde
Flecken Zechlin
zum Amt Wittstock-Land
(Landkreis Ostprignitz-Ruppin)
ist mit Wirkung vom 11.08.1994 aufgehoben.
Die Zugehörigkeit der genannten Gemeinde zu diesem Amt besteht somit auf Dauer.