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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Auslegung des Begriffs „erheblich über dem Durchschnitt“ in den Grundsatzbeschlüssen Nr. 1 bis 5/1 des Landespersonalausschusses


vom 25. März 1994
(ABl./94, [Nr. 27], S.403)

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung des Begriffs "erheblich über dem Durchschnitt" in den Grundsatzbeschlüssen Nr. 1 und 2 vom 11. März 1992 (ABl. S. 741, 743), Nr. 3 vom 8. April 1992 (ABl. S. 986), Nr. 4 vom 14. Oktober 1992 (ABl. 1993 S. 108), Nr. 5 vom 11. November 1992 (ABl. 1993 S. 522) und Nr. 5/1 vom 13. Oktober 1993 (ABl. 1994 S. 11) gibt der Landespersonalausschuß bekannt:

Erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen hat derjenige Bewerber erbracht, dessen dienstliche Beurteilung mindestens mit der Note "gut" abschließt. Dabei sind die Ergebnisse der Anpassungsfortbildung zu berücksichtigen; ausschlaggebend ist die Bewährung auf dem Dienstposten.