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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bund-Land-Vereinbarung über Haftungsfreistellung und Haftungsverzicht für mitfliegende Landesbedienstete in Hubschraubern des Bundesgrenzschutzes


vom 10. November 1993
(ABl./93, [Nr. 97], S.1742)

Das Land Brandenburg wird die Bundesrepublik Deutschland von allen etwaigen Ansprüchen seiner Bediensteten aus der Beförderung in Hubschraubern des Bundesgrenzschutzes (§§ 44 bis 48 LuftVG) freistellen. Das gleiche gilt für Ansprüche, die Versicherungsträger nach § 116 SGB X oder § 67 VVG geltend machen.

Das Land Brandenburg wird Ansprüche seiner Bediensteten aus der Beförderung in Hubschraubern des Bundesgrenzschutzes (§§ 44 bis 48 LuftVG), die auf das Land übergegangen sind, nicht geltend machen.

Haftungsfreistellung und Haftungsverzicht gelten unabhängig vom Grad des Verschuldens.

Die Bundesrepublik Deutschland wird Einnahmen, die ihr in diesem Zusammenhang aus eigenen Ersatzansprüchen (z. B. gegen den Hubschrauberführer) zufließen, an das Land weitergeben.