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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die erschwerte, extensive Bewirtschaftung sowie die Pflege von überflutungsgefährdetem Flußauegrünland (Feuchtwiesenprogramm- Teil Überflutungsgrünland)


vom 7. Oktober 1993
(ABl./93, [Nr. 89], S.1656)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Land gewährt auf Grund des EG-Sonderprogrammes über die Intervention der Strukturfonds Teil EAGFL, Abteilung Ausrichtung in Verbindung mit §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung und dem Schutz des natürlichen Lebensraumes und der Landschaft dienen.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

ist die extensive Bewirtschaftung und die Pflege von überflutungsgefährdetem Flußauegrünland zur Erhaltung eines für diese Regionen typischen Kulturlandschaftsbildes und zum verbesserten Hochwasserschutz.

3. Zuwendungsempfänger

sind landwirtschaftliche Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, sofern die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand nicht mehr als ein Viertel beträgt.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1. Die Grünlandflächen müssen in folgenden Regionen liegen und den in Anlage 1 angeführten Gemeinden angehören:

  • Untere Oder
    Polder zwischen Oder/Westoder-Friedrichstaler Wasserstraße
  • Mittlere Oder, Odertal
  • Brandenburgisches Elbetal einschließlich Stepenitzrückstaugebiet
  • Untere und mittlere Havel
  • Mittlere Spreeniederungen (Kreise Beeskow, Fürstenwalde).

4.2. Die Grünlandflächen müssen folgende Kriterien aufweisen:

  • unmittelbar vom Pegelstand oben genannter Flüsse beeinflußter Grundwasserstand;
  • in der Regel jährliche Winter- und Frühjahrsüberflutung sowie Überflutungsgefahr bei Sommerhochwasser;
  • überflutungsbedingte Verzögerung der Bewirtschaftbarkeit im Vergleich zu benachbarten Grünlandflächen von mindestens drei Wochen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

5.1. Zuwendungsart:

Projektförderung.

5.2. Finanzierungsart:

Festbetragsfinanzierung.

5.3. Bagatellgrenze:

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung der zu erwartende jährliche Zuwendungsbetrag je Zuwendungsempfänger über 300,- DM liegt.

5.4. Form der Zuwendung:

Jährlicher Zuschuß nach erfolgter Flächennutzung.

5.5. Höhe der Zuwendung

beträgt bei:

  • extensiver Nutzung zu Futterzwecken 300,- DM/ha
  • bei ausschließlicher Landschaftspflege (Mahd nicht vor dem 30. Juli, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung des Schnittgutes) 500,- DM/ha
  • Erschwerniszuschlag für erforderlichen Fährtransport zu vorgenannten Beihilfe-sätzen 50,- DM/ha

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1. Nicht gestattet ist der Einsatz von organischen und mineralischen Düngemitteln.

6.2. Die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist untersagt.

6.3. Der Grünlandumbruch ist ausgeschlossen.

6.4. Die Grünlandflächen sind zur Vermeidung weiterer Verbuschung mindestens einmal jährlich zu nutzen. Bei Weidenutzung ist die Besatzstärke auf 1,4 rauhfutterverzehrende Großvieheinheiten/ha zu begrenzen.

6.5. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die Vertragsflächen mindestens fünf Jahre gemäß dieser Richtlinie zu bewirtschaften.

6.6. Ausgeschlossen von der Förderung sind Grünlandflächen, die nach § 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) vom 25. Juni 1992 bewirtschaftet werden oder  nach § 71 BbgNatSchG Anspruch auf Entschädigung haben.

6.7. Eine Mehrfachförderung ist in Verbindung mit nachfolgenden Richtlinien ausgeschlossen:

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Extensivierung der landwirtschaftlichen Erzeugung

    Runderlaß des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 7. Oktober 1992
  • Richtlinie des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung in der jeweils geltenden Fassung.

7. Verfahren

7.1. Antragsverfahren:

Anträge für Zuwendungen sind formgebunden bis zum 30. November des Vorjahres beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu stellen.

7.2. Bewilligungsverfahren:

Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft.

7.3. Kontrolle:

Die Bewilligungsbehörde hat die Einhaltung der in den Förderanträgen von den Zuwendungsempfängern eingegangenen Verpflichtungen jährlich in bis zu 30 % der Förderfälle vor Ort zu überprüfen oder durch Beauftragte überprüfen zu lassen.

7.4. Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Anlage 1

Geographische Abgrenzung der Überflutungs-Grünlandflächen

1. Untere Oder (Kreis Angermünde)

  • Polder 10
    mit den Gemeinden
    Friedrichsthal
    Gatow
    Vierraden
  • Polder A und B
    Schwedt
    Criewen
    Zützen
    Gatow
    Vierraden
    Stützkow
  • Polder 4
    Friedrichsthal

2. Mittlere Oder

  • Kreis Seelow
    Lebus
    Reitwein
    Küstrin/Kietz
    Bleyen
    Genschmar
    Sophienthal
    Kienitz
    Großneuendorf
    Gieshof
  • Kreis Eberswalde
    Lunow
    Stolzenhagen
    Schöneberg
    Liepe
    Oderberg
    Bralitz
    Niederfinow
    Hohenfinow
    Falkenberg

3. Untere Elbe (Kreis Perleberg) einschließlich Stepenitz

  • Quitzöbel
    Lennewitz
    Abbendorf
    Gnevsdorf
    Rühstädt
    Bälow
    Groß Lüben
    Klein Lüben
    Kuhblank
    Gr. Breese
    Weisen
    Wittenberge
    Müggendorf
    Wentdorf
    Cumlosen

4. Mittlere/untere Havel Kreis Rathenow

  • Strohdehne
    Gülpe
    Wolsier
    Rhinow-Kietz
    Großderschau
    Parey
    Hohennauen
    Grütz
    Göttlin
    Spaatz
    Semlin
    Wassersuppe
    Ferchesar
    Witzke
    Rathenow
    Mögelin
    Steckelsdorf
    Böhne
    Premnitz
    Milow
    Bützer
    Döberitz
    Möthlitz-Bahnitz

5. Mittlere Spree

  • Kreis Beeskow
    Blattkow
    Werder
    Kossenblatt
    Briescht
    Trebatsch
    Ranzig
    Kohlsdorf
    Kummerow
    Beeskow
    Oegeln
    Ragow
    Görzig
    Neubrück
    Raßmannsdorf
    Drakendorf
  • Kreis Fürstenwalde
    Alt Golm
    Berkenbrück
    Braunsdorf
    Briesen
    Demnitz
    Erkner
    Fürstenwalde
    Gosen
    Hangelsberg
    Hartmannsdorf
    Langewahl
    Mönchwinkel
    Neu Zittau
    Spreeau
    Spreenhagen