Festlegung des Sitzes des Amtes Schenkenländchen in der Stadt Teupitz
vom 29. September 1993
(ABl./94, [Nr. 45], S.946)
Der Erlaß des Ministers des Innern vom 30. Juli 1992 über die Bildung des Amtes Schenkenländchen (ehemaliger Kreis Königs Wusterhausen; heute Landkreis Dahme-Spreewald) (ABl. S. 1054) ist hinsichtlich der Festlegung der Gemeinde Halbe als Amtssitz widerrufen.
Als neuer Amtssitz wird die amtsangehörige Stadt Teupitz festgelegt.
Der teilweise Widerruf des Erlasses über die Bildung des Amtes Schenkenländchen und die Festlegung der Stadt Teupitz als Amtssitz wurden am 11. Oktober 1993 wirksam.