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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Festlegung des Sitzes des Amtes Schenkenländchen in der Stadt Teupitz


vom 29. September 1993
(ABl./94, [Nr. 45], S.946)

Der Erlaß des Ministers des Innern vom 30. Juli 1992 über die Bildung des Amtes Schenkenländchen (ehemali­ger Kreis Kö­nigs Wusterhausen; heute Landkreis Dahme-Spreewald) (ABl. S. 1054) ist hinsichtlich der Festlegung der Gemein­de Halbe als Amtssitz widerrufen.

Als neuer Amtssitz wird die amtsangehörige Stadt Teu­pitz festgelegt.

Der teilweise Widerruf des Erlasses über die Bildung des Amtes Schenkenländchen und die Festlegung der Stadt Teupitz als Amtssitz wurden am 11. Oktober 1993 wirk­sam.