Erfassung oberflächennaher Rohstoffe im Land Brandenburg
vom 6. September 1993
(ABl./93, [Nr. 78], S.1540)
In Ausführung des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 170) und auf der Grundlage des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz) vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1223), in der Fassung der Bekanntmachung des BGBl. III 750-1, geändert durch Gesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) sowie des Erlasses über die Errichtung des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (LGRB) vom 9. April 1992 (ABl. S. 487) wird das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg beauftragt, Karten oberflächennaher Rohstoffe im Maßstab 1 : 50.000 (KOR 50) flächendeckend für das Land Brandenburg zu erarbeiten, laufend zu halten und herauszugeben. Die Karten oberflächennaher Rohstoffe sollen insbesondere für die Rohstoffsicherung relevante Flächen ausweisen.
Die Arbeiten sind als Grundlage für ein Rohstoffsicherungsprogramm des Landes Brandenburg auszuführen. Als methodische Grundlage dient das Musterblatt Trebbin.
Notwendige finanzielle Mittel für erforderliche Drittleistungen sind vom Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg jährlich in den Haushaltstitel 535 10 einzustellen.
Die Karten oberflächennaher Rohstoffe im Maßstab 1 : 50.000 sollen möglichst 1995 flächendeckend für das Land Brandenburg vorliegen.