Bildung des Amtes Altlandsberg
vom 23. Juni 1993
(ABl./93, [Nr. 62], S.1288)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Altlandsberg mit Sitz in der Stadt Altlandsberg, bestehend aus den Gemeinden:
Buchholz
Bruchmühle
Gielsdorf
Wegendorf
Wesendahl
Altlandsberg
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Strausberg.
Gem. § 48 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg - VwVfGBbg - vom 26.2.1993 (GVBl. I Bbg S. 26) wird der Erlaß des Ministers des Innern über die Bildung des Amtes Niederbarnim-Süd vom 29.5.1992 (Amtsblatt für Brandenburg 1992 S. 950) mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GVBl. Bbg II S. 22) wurde der 23.6.1993 als Zeitpunkt sowohl für das Zustandekommen des Amtes Altlandsberg als auch für die Rücknahme des Erlasses über die Bildung des Amtes Niederbarnim-Süd vom 29.5.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.