Richtlinie für die Beurteilung von Mängeln bei Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen nach § 29 StVZO
vom 17. Juni 1993
(ABl./93, [Nr. 63], S.1294)
Hiermit wird mit sofortiger Wirkung die
Richtlinie für die Beurteilung von Mängeln bei Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen nach § 29 StVZO und Anlage VIII, Nr. 1.2 in Verbindung mit Nr. 3.1, 3.3 und 4.2 StVZO
veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 6 (1993) S. 240 bis 247 zur verbindlichen Anwendung im Land Brandenburg eingeführt.