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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen im Land Brandenburg


vom 8. April 1993
(ABl./93, [Nr. 37], S.732)

Außer Kraft getreten am 10. Oktober 2012 durch Erlass des MIL vom 10. September 2012
(ABl./12, [Nr. 40], S.1383)

1. Allgemeines

Auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vom 17. Juni 1991 (GVBl. S. 213)  sind die als Wald definierten Flächen in Waldfunktionen einzustufen. Die Erfassung und Darstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes, ist für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Erholung der Bevölkerung von steigender Bedeutung. Ihre Berücksichtigung ist unerläßlich bei der forstlichen Betriebsführung (Forstplanung und Waldbewirtschaftung), bei Entscheidungen in Waldumwandlungsverfahren sowie bei allen sonstigen den Wald betreffenden Planungen und Maßnahmen. Die Darstellung der Waldfunktionen ist Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung.

2. Einstufung

Die Erfassung der Waldfunktionen erstreckt sich auf den Wald aller Besitzarten. Sie schließt auch Waldflächen ein, die als Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Wassergewinnungsgebiete bereits unter Schutz gestellt sind.

Für die Einstufung der Wälder ist die untere Forstbehörde unter fachlicher Anleitung durch die Landesanstalt für Forstplanung zuständig.

Die Ausscheidung der Waldfunktionen erfolgt auf der Grundlage der "Liste der Waldfunktionen des Landes Brandenburg".

Die Aktualisierung der ausgewiesenen Waldfunktionen erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Forsteinrichtung.

3. Waldfunktionenkartierung

Die kartenmäßige Darstellung der Waldfunktionen erfolgt im Maßstab 1 : 25000. Als Arbeitskarten können großmaßstäbigere Karten 1 : 10000 verwendet werden. Arbeitsgrundlage ist eine Arbeitsanleitung zur Ausweisung und Kartierung von Waldfunktionen der Landesanstalt für Forstplanung. In der Waldfunktionenkarte werden auch Funktionsüberlagerungen dargestellt und durch eine Legende erläutert.

4. Dokumentation

Die Waldfunktionen werden in den Datenspeicher Wald aufgenommen.

Die Landesanstalt für Forstplanung stellt die Waldfunktionenkarten mit den dazugehörigen Erläuterungen her. Die Karten werden den zuständigen Forstbehörden sowie den Raumordnungs- und Landesplanungsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der Belange der Forstwirtschaft übergeben. Bei Bedarf werden die Karten und die darin enthaltenen Informationen auf Antrag anderen Fachbehörden zur Verfügung gestellt.

5. Inkraftsetzung

Der Erlaß tritt mit Wirkung vom 8. April 1993 in Kraft.