Vereinbarung zwischen den Innenministern/-senatoren der Bundesländer und dem Zweiten Deutschen Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts (ZDF), über Einblendungen von Untertitelungen mit Hinweisen auf „Amtliche Gefahrendurchsagen“ in Hörfunkprogrammen
vom 31. März 1993
(ABl./93, [Nr. 33], S.626)
Die Innenminister/-senatoren der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Zweite Deutsche Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts, schließen folgende Vereinbarung:
- Das Zweite Deutsche Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts (ZDF), veranlaßt auf schriftliche Anforderung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen - Lagezentrum Polizei beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen (LZ IM.NW.) - daß im Fernsehprogramm des ZDF (Hauptprogramm) Untertitelungen eingeblendet werden, die auf "Amtliche Gefahrendurchsagen" im Hörfunk bei vorliegenden oder drohenden Katastrophen oder sonstigen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit hinweisen und zum Einschalten des Radiogerätes auffordern.
- Jedes Bundesland richtet den Wunsch nach Untertiteleinblendungen nur durch jeweils eine Stelle an das Lagezentrum Polizei beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Dies sind in Baden-Württemberg das Lagezentrum im Innenministerium, in Bayern die Verkehrsmeldestelle (Landesmeldestelle) im Polizeipräsidium Oberbayern, in Berlin der Lagedienst des Polizeipräsidenten für den Senator des Innern, in Brandenburg das Lagezentrum des Ministeriums des Innern, in Bremen das Lagezentrum des Senators für Inneres, in Hamburg der Zentrale Katastrophendienststab der Freien und Hansestadt Hamburg, in Hessen die Fernmeldeleitstelle der hessischen Polizei, in Mecklenburg-Vorpommern das Lagezentrum des Landespolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern, in Niedersachsen das Lagezentrum des Ministers des Innern, in Rheinland-Pfalz die Fernmeldeleitstelle der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz, im Saarland das Lagezentrum des Ministeriums des Innern, in Sachsen das Lagezentrum des Landespolizeipräsidiums, in Sachsen-Anhalt das Lagezentrum des Ministeriums des Innern, in Schleswig Holstein das Lagezentrum des Innenministers beim Schutzpolizeiamt, in Thüringen das Lagezentrum der Polizei beim Innenminister des Landes Thüringen.