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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Zulassung der Grenzübergangsstelle Hohenwutzen-Niederwutzen (Osinow Dolny)


vom 10. März 1993
(ABl./93, [Nr. 28], S.546)

Es wird öffentlich bekanntgemacht, daß der Bundesminister des Innern im Benehmen mit dem Bundesminister der Finanzen gemäß § 46 Abs. 1 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG) vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Januar 1992 (BGBl. I S. 178), die Grenzübergangsstelle Hohenwutzen-Niederwutzen (Osinow Dolny) mit Wirkung vom 1. März 1993 für den grenzüberschreitenden Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie für Krafträder und Personenkraftwagen zugelassen hat. Die täglichen Verkehrsstunden der Grenzübergangsstelle sind von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr festgesetzt. Die Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs wird vorerst durch beide Staaten jeweils auf dem eigenen Hoheitsgebiet durchgeführt.