Datenübersichten als Genehmigungsantragsunterlagen für Bauleitpläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne
vom 9. März 1993
(ABl./93, [Nr. 31], S.590)
- In Ergänzung zu den im Gemeinsamen Einführungserlaß zum Baugesetzbuch vom Oktober 1990 Nr. 2.6.7.1 "Vorlage zur Genehmigung" aufgeführten Antragsunterlagen sind den Anträgen zur Genehmigung von Bauleitplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen Datenübersichten gemäß Anlagen sowie eine zeichnerische Darstellung auf einer Karte im Maßstab 1 : 25000 beizufügen.
Sollte eine Gemeinde über Daten der Anlagen nicht verfügen, kann auf die Angabe dieser Daten verzichtet werden, wenn ihre Ermittlung einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordern würde oder wenn durch die Beschaffung eine Zeitverzögerung bei der Planung eintreten würde, die zu einem erheblichen Schaden der Gemeinde führen könnte. Das Einverständnis auf den Datenverzicht erklärt die Genehmigungsbehörde. - Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Davon verbleibt ein Exemplar bei der Behörde, zwei erhält die Gemeinde mit der Entscheidung der Genehmigungsbehörde zurück. Beide Exemplare werden mit dem Inkrafttretensvermerk nach Bekanntmachung ausgefertigt. Ein Exemplar verbleibt bei der Gemeinde. Das zweite Exemplar wird der unteren Bauaufsichtsbehörde übergeben.
- Die Genehmigungsbehörde informiert durch Kopie des Anschreibens an die Gemeinde über die Genehmigung der Planung die unteren Bauaufsichtsbehörden, daß nach Veröffentlichung der genehmigten Planunterlagen und damit dem Inkrafttreten, diesen von der Gemeinde ein Exemplar zugestellt wird.
- Der Genehmigungsbehörde ist von der Gemeinde das Inkrafttreten mitzuteilen.
- Den Gemeinden wird empfohlen, ein kopierfähiges Arbeitsmaterial bereitzuhalten.
- Das Original ist entsprechend der Archivordnung des Landes Brandenburg zu verwahren.
Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.