Anfragen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Bekanntmachung des Landespersonalausschusses)
vom 29. Dezember 1992
(ABl./93, [Nr. 07], S.142)
Der Landespersonalausschuß hat in seiner Sitzung am 11. November 1992 nachfolgenden Beschluß gefaßt:
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Handhabung des Beamtenrechts im Land Brandenburg weist der Landespersonalausschuß darauf hin, daß der Dienstherr insbesondere für die Prüfung der persönlichen Eignung der Beamten und Beamtenbewerber verantwortlich ist. Der Landespersonalausschuß erwartet daher, daß jede oberste Dienstbehörde in den Kommunen, in der Landesverwaltung und in den sonstigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg bei der Versetzung von Beamten in das Land Brandenburg und bei der Verbeamtung von Angestellten eine Anfrage beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vornimmt.