Bildung des Amtes Ruhland
vom 8. Dezember 1992
(ABl./92, [Nr. 106], S.2462)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Ruhland mit Sitz in der Stadt Ruhland, bestehend aus den Gemeinden
Hermsdorf-Lipsa
Guteborn
Schwarzbach-Biehlen
Grünewald
Jannowitz
Ruhland
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Senftenberg.
Gemäß § 49 Abs. 2 Ziff. 3 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) zuletzt geändert durch Art. 7 § 3 BetreuungsG. v. 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002) wird der Zustimmungserlaß zur Bildung des Amtes Ruhland vom 5.8.1992 widerrufen.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 8.12.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.