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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Vereinbarung über einen Verzicht auf die Erstattung der Kosten der Polizei in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren


vom 1. Dezember 1992
(ABl./92, [Nr. 104], S.2433)

Nachfolgende Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

über einen Verzicht auf die Erstattung der Kosten der Polizei in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

wird hiermit bekanntgegeben:

Art. 1

  1. Die Polizei fordert Auslagen, die ihr aufgrund der Ersuchen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen oder Verwaltungsbehörden anderer Länder in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen, nicht zur Erstattung an.
  2. Die Polizei zeigt jedoch die ihr entstandenen Auslagen den ersuchenden Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen oder Verwaltungsbehörden an, damit sie von diesen gegebenenfalls eingezogen werden können.

Art. 2

Die Vereinbarung tritt am 1. Dezember 1992 in Kraft.