Widmung der BAB-Tankanlage „Waldeck“ als Bestandteil der BAB 113 in der Gemeinde Waltersdorf, Landkreis Königs Wusterhausen
vom 5. November 1992
(ABl./92, [Nr. 92], S.2083)
Die neugebaute, am 20.12.1991 dem Verkehr freigegebene, beiderseits der BAB 113 gelegene Tankanlage "Waldeck" erhält die Eigenschaft eines Nebenbetriebes der BAB 113 (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 5 Bundesfernstraßengesetz i. d. F. vom 8. August 1990 - BGBl. I S. 1714 -) und wird Bestandteil der BAB 113.
Die Widmung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage beim Kreisgericht Potsdam-Stadt - Kammer für Verwaltungssachen - , Hegelallee 8, O-1561 Potsdam, erhoben werden.