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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Stahnsdorf


vom 22. Oktober 1992
(ABl./92, [Nr. 91], S.2067)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Stahnsdorf mit Sitz in der geschäftsführenden Gemeinde Stahnsdorf, bestehend aus den Gemeinden

Schenkenhorst
Sputendorf
Güterfelde
Stahnsdorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 26.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.