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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Unterspreewald


vom 14. Oktober 1992
(ABl./92, [Nr. 91], S.2066)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Unterspreewald mit Sitz in Schönwalde, bestehend aus den Gemeinden

Schönwalde
Freiwalde
Waldow/Brand
Rietzneuendorf/Friedrichshof
Staakow
Niewitz
Reichwalde

der Kreise Lübben und Luckau.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Neuendorf am See, Groß Wasserburg, Schlepzig, Krausnick, Neu Lübbenau und Leibsch (Kreis Lübben) dem Amt Unterspreewald zugeordnet.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gemäß § 15b Abs. 1 AmtsO der Landrat in Lübben.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 20.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.