Bildung des Amtes Schwielowsee
vom 13. Oktober 1992
(ABl./92, [Nr. 84], S.1944)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Schwielowsee mit Sitz in Caputh, bestehend aus den Gemeinden
Caputh
Ferch
Geltow
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 20.10.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 20.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.