Bildung des Amtes Lychen
vom 6. Oktober 1992
(ABl./92, [Nr. 82], S.1926)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Lychen mit Sitz in der Stadt Lychen, bestehend aus den Gemeinden
Beenz
Retzow
Rutenberg
Lychen
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Templin.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 10.10.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 10.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.