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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Sonnewalde und Straupitz


vom 30. September 1992
(ABl./92, [Nr. 81], S.1911)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Sonnewalde mit Sitz in Sonnewalde, bestehend aus den Gemeinden

Bahren
Breitenau
Brenitz
Frankena
Friedersdorf
Gosmar
Kleinkrausnik
Münchhausen
Pahlsdorf
Schönewalde
Sonnewalde
Zeckerin

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Finsterwalde.

Die Zustimmung gilt befristet bis zum 1.10.1994.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Großkrausnik (Kreis Finsterwalde) dem Amt Sonnewalde zugeordnet.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes und der Zuordnung der 1.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Amt Straupitz mit Sitz in Straupitz, bestehend aus den Gemeinden

Straupitz
Butzen
Byhlen
Byhlegure
Laasow
Neu Zauche
Caminchen
Sacrow-Waldow
Wußwerk
Alt Zauche

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Lübben.

Die Zustimmung gilt befristet bis zum 1.10.1994.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Briesensee (Kreis Lübben) dem Amt Straupitz zugeordnet.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes und der Zuordnung der 1.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.