Bildung der Ämter Sonnewalde und Straupitz
vom 30. September 1992
(ABl./92, [Nr. 81], S.1911)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Sonnewalde mit Sitz in Sonnewalde, bestehend aus den Gemeinden
Bahren
 Breitenau
 Brenitz
 Frankena
 Friedersdorf
 Gosmar
 Kleinkrausnik
 Münchhausen
 Pahlsdorf
 Schönewalde
 Sonnewalde
 Zeckerin
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Finsterwalde.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 1.10.1994.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Großkrausnik (Kreis Finsterwalde) dem Amt Sonnewalde zugeordnet.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes und der Zuordnung der 1.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Straupitz mit Sitz in Straupitz, bestehend aus den Gemeinden
Straupitz
 Butzen
 Byhlen
 Byhlegure
 Laasow
 Neu Zauche
 Caminchen
 Sacrow-Waldow
 Wußwerk
 Alt Zauche
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Lübben.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 1.10.1994.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Briesensee (Kreis Lübben) dem Amt Straupitz zugeordnet.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes und der Zuordnung der 1.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.