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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Altdöbern und Zehdenick


vom 17. September 1992
(ABl./92, [Nr. 78], S.1890)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Altdöbern mit Sitz in Altdöbern, bestehend aus den Gemeinden

Altdöbern
Buchwäldchen
Gosda
Lipten
Lug
Muckwar
Ranzow
Reddern
Schöllnitz
Neupetershain
Lindchen
Ressen
Lubochow
Bahnsdorf

der Kreise Calau und Senftenberg.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gemäß § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Calau.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des Amtes der 1.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Amt Zehdenick mit Sitz in Zehdenick, bestehend aus den Gemeinden

Badingen
Bergsdorf
Burgwall
Kappe
Krewelin
Kleinmutz
Kurtschlag
Marienthal
Mildenberg
Ribbeck
Vogelsang
Wesendorf
Zabelsdorf
Zehdenick

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Gransee.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des Amtes der 1.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.