Bildung der Ämter Friedland/Niederlausitz und Hoppegarten
vom 11. September 1992
(ABl./92, [Nr. 75], S.1869)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Friedland/Niederlausitz mit Sitz in Friedland, bestehend aus den Gemeinden
Groß Muckrow
Leißnitz
Weichensdorf
Groß Briesen
Günthersdorf
Niewisch
Pieskow
Kummerow
Zeust
Reudnitz
Schadow
Klein Muckrow
Chossewitz
Lindow
Karras
Friedland
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Beeskow.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.
Amt Hoppegarten mit Sitz in Dahlwitz-Hoppegarten, bestehend aus den Gemeinden
Hönow
Dahlwitz-Hoppegarten
Münchehofe
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Strausberg.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.